Was darf man und was darf man nicht unter einem Carport abstellen?
Mindestens eine Carport-Seite ist komplett offen. Das gewährleistet eine optimale Belüftung. Schimmel hat keine Chance. Ein Vorteil im direkten Vergleich zur Garage ist das vornehmlich bei längeren Standzeiten und natürlich bei Regen. Das Auto trocknet nach einer Fahrt bei Nässe viel schneller wieder ab. In Sachen Kosten und Bequemlichkeit spricht auch so einiges für die offene Konstruktion. Es muss kein Tor geöffnet und geschlossen respektive mit einem Stellantrieb versehen werden. Sie fahren einfach unter die Überdachung und jederzeit wieder heraus. Die Baukosten sind verhältnismässig günstig. Das Carport ist zudem sehr gut an den Baugrund und Ihr Haus anpassbar. Nachteile sind der schlechtere Schutz vor Vandalismus oder Tieren (Katzen, Marder) und Umwelteinflüssen (Staub, Pollen).
Diese Fahrzeuge und persönliche Gegenstände dürfen im Autounterstand gelagert werden
Für den Bau respektive die Montage eines Carports ist eine Baugenehmigung in der Schweiz unerlässlich. Diese wird in den jeweiligen Cantonen erteilt. Sie setzt voraus, dass die Grundfläche gross genug ist. Ein richtiges Fundament wird ebenfalls vorausgesetzt. Der Gesetzgeber sichert sich ab: Die Konstruktion soll als Autounterstand genutzt- und nicht zweckentfremdet werden. Jetzt stellt sich die Frage: "Was darf man eigentlich ausser dem PKW hier abstellen?". Die Antwort darauf ist ganz einfach: Alles was zum Auto gehört. Beispiele dafür sind Winter- beziehungsweise Sommerräder, Dachboxen, Wagenheber und die wichtigsten Betriebsflüssigkeiten wie Scheibenwaschwasser, Öl und Frostschutzmittel. Krafträder und Fahrräder sind ebenfalls hier unterstellbar. Der Ort soll jedoch weiterhin als PKW-Parkplatz und nicht als dedizierter Lagerort für Zweiräder erkennbar bleiben. Sollten Sie in Betracht ziehen, Möbel einzulagern, ist das nur unter einer Voraussetzung möglich. Der überdachte Bereich muss im Vorfeld als Lagerraum genehmigt werden. Wie und ob das Möglich ist, erfahren Sie in der lokalen Garagenverordnung. Zudem kann Ihnen der Vermieter die genaue Art der Stellplatz-Nutzung vorschreiben. Details dazu sind dann im Mietvertrag vermerkt. Auf dem Dach dürfen Sie eine Photovoltaik-Anlage installieren. Voraussetzung sind hier, dass die Dachlast stimmt und eine fachgerechte Installation und Abnahme durch einen Fachbetrieb erfolgt. Eine Baugenehmigung für die Module ist nicht erforderlich. Das Gleiche gilt für die Wallbox. Sie wird natürlich unter dem Dach in Fahrzeugnähe montiert.
Übersicht der wichtigsten Punkte zur Lagerung:
- Das Carport ist und bleibt ein Abstellort für Kraftfahrzeuge und kein Abstellraum
- Gegenstände, die mit einer normalen Nutzung des PKWs zusammenhängen, dürften hier abgelegt werden
- Ein Satz Reifen und die wichtigsten Betriebsflüssigkeiten kann man in bruchfesten Behältern abstellen
- Schauen Sie in die lokale Garagenverordnung und die Baugenehmigung für detaillierte Auflagen
- Eine Umfunktionierung zur Hobby-Werkstatt ist nicht zulässig
- Auf keinen Fall vollen oder leere Gasflaschen unterstellen
- Es drohen teilweise sehr empfindliche Geldstrafen bei Nichtbeachtung des Gesetztes
- Sogar empfohlen wird die Nachrüstung des Daches mit Solarmodulen
Das sollten Sie keinesfalls dauerhaft im Carport abstellen
Der Autounterstand ist kein Ersatz für einen zu kleinen Kellerraum. Als Gartenhaus oder Geräteschuppen sollten Sie es auch nicht betrachten. Rasenmäher, Gartenmöbel oder Getränkekisten haben hier nichts verloren. Kraftstoffe dürfen hier theoretisch abgestellt werden, das jedoch nur in zertifizierten Kanistern (maximal 20 Liter Benzin oder Diesel). Bei den aktuellen Spritpreisen, ist die Lagerung von Kraftstoffen in grossen Mengen für viele Fahrzeughalter immer attraktiver. Richtiges Betanken vor der eigenen Haustür ist jedoch nicht gerne gesehen. Kommt es zu Umweltschäden, drohen ebenfalls hohe Bussgelder. Gasflaschen oder sogar ein kompletter Grill sind nicht zulässig. Das Gleiche gilt für grössere Mengen Werkzeug. Es darf keine Zweckentfremdung zur kleinen Privatwerkstatt stattfinden. Auch zum Treffpunkt für Personen sollte der überdachte Stellplatz nicht werden. Kommt es sogar zu Partys, verstossen Sie nicht nur gegen Garagenverordnung, sondern können zudem der Ruhestörung bezichtigt werden. Vermieter können die Nutzer des Carports aus Brandschutzgründen zum Freiräumen auffordern. Versuchen Sie einfach, ihn Ihrem Carport nur die essenziellen Dinge zur Fahrzeugnutzung und Pflege abzulegen.